Verzicht auf chemisch-synthetische Betriebshilfsstoffe (wie Herbizide, Insektizide, Fungizide), keine Anwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und GVO Derivaten
Förderung der Bodenfruchtbarkeit durch betriebseigenen Dünger, vielfältige Fruchtfolge und Leguminosenanbau
tierartgerechte Haltung: die Tiere leben unter natürlichen Bedingungen, mit Weidegang und betriebseigenem Futter, Tierbesatz pro Hektar unter zwei Großvieheinheiten [GVE](Maßeinheit für die Umrechnung: 1 GVE = z.B. 1 Kuh oder 6 Schweine usw.)
Ausschluss von Leistungsförderern und Futtermitteln tierischer Herkunft, ausgenommen Milcherzeugnisse
gesunde Tiere durch gesundheitsfördernde Haltung und natürliche Fütterung
Weiterentwicklung der Richtlinie: Die Weiterentwicklung unserer Richtlinie ist Aufgabe der Richtlinienkommission. Die Kommission setzt sich zusammen aus je einem Vertreter des NABU, des BUND, einem Landwirt und einem Sachverständigen.